Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF als Einzelbehandlung.

KG-ZNS nach PNF

Definition:

Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach PNF) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.

Therapeutische Wirkung:

  • Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
  • Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung.
  • Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns.
  • Verbesserung der zentralen Kontrolle.

Schädigungen/Funktionsstörungen:

  • Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes.
  • Lähmungen (spastisch, hypoton) in Kombination mit sensiblen Schädigungen bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatisch, vaskulär, entzündlich, degenerativ).
  • Koordinationsstörungen, bedingt durch Erkrankungen des ZNS.
  • Abnorme Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen).
  • Komplexe periphere Lähmungen (Plexuslähmungen)
  • Ausgedehnte aktive und/oder passive Bewegungsstörungen als Folge von Polytraumen an zumindest 2 Gliedmaßen oder Rumpf und einem Gliedmaß.

Therapieziel:

  • Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik).
  • Verbesserung von Haltung und Koordination.
  • Verbesserung der Sensomotorik.
  • Verbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
  • Hemmung pathologischer Bewegungsmuster.
  • Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden.

Leistung:

  • Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung.
  • Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan.
  • Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln.
  • Anleitung der Bezugsperson (en) zum Handling und zur notwendigen täglichen Beübung.

Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert: 25 bis 35 Minuten.